Energieeffizienz im Neubau
Sind Häuser erstmal gebaut, dann ist ihr Energiebedarf für viele Jahre festgelegt. Daher ist es sinnvoll, bereits beim Bau die bestmöglichen Techniken und damit auch Standards zu erfüllen. Energiesparsame Gebäude entlasten die Kommunen von teuren Kosten bei Wärme und Strom und machen unabhängiger von den Preisschwankungen der Energieträger.
Rechtliche Grundlage - Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
Mit der 2002 eingeführten Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden Höchstwerte für denPrimär-Energiebedarf von Neubauten vorgeschrieben. Das bedeutet, dass nicht nur der Heizwärmebedarf des Hauses berücksichtigt wird, sondern auch der Verbrauch bei Förderung, Umwandlung und Transport der Energieträger, z.B. Öl oder Gas.
Die EnEV soll den Energiebedarf für die Beheizung und die Warmwasserbereitung begrenzen.
Die Qualität des Gebäudes und der technischen Anlagen werden dabei gemeinsam betrachtet:
- bauliche Bereiche: z.B. Dämmung, Wärmebrücken, Dichtheit
- anlagentechnische Bereiche: z.B. Heizung, Kühlung, Lüftung
Grenzwerte und Standards der EnEV 2009
Durch die EnEV 2009, die seit 1.10.2009 gültig ist, wurden der maximal zulässige Primärenergiebedarf um 30% verringert. Eine Novellierung der EnEV ist für das Jahr 2012 geplant.Für die Einhaltung der energetischen Anforderungen sind folgende Werte entscheidend:
- Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP): Die EnEV 2009 nennt zulässige Höchstwerte, die sich auf die Nutzfläche eines Gebäudes beziehen. Der zulässige Höchstwert wird modellhaft anhand eines fiktiven Vergleichsgebäudes errechnet. Dieses ist dem zu bauenden Gebäude ähnlich und berücksichtigt die Vorschriften zum Dämmstandard und zur Anlagentechnik. Die Berechnung heißt Referenzgebäudeverfahren und wird von Energieberatern oder Architekten durchgeführt.
- Der Transmissionswärmeverlust (H’T) ist die Wärmemenge, die ein Gebäude durch seine Außenflächen (Außenwände, Dach, Fenster, Keller) an die Umgebung abgibt. Er beschreibt die energetische Qualität der Gebäudehülle. Je kleiner dieser Wert, desto besser ist die Wärmedämmung des Gebäudes. Der zulässige Höchstwert ist je nach Stellung des Gebäudes (freistehend, angebaut, Nutzfläche) unterschiedlich. Mehr Informationen unter www.zukunft-haus.info (Energieeinsparverordnung)
Beratungseinrichtungen und Informationen
| Organisation | Bereich | URL |
| Bundesebene | ||
| IG Passivhaus | Kompetenz-Netzwerk zum Thema Passivhaus | www.ig-passivhaus.de |
| Deutsche Energie-Agentur GmbH | Förderprogramme, die Kommunen bei Maßnahmen zur Energieeffizienz im Neubau finanziell unterstützen | www.energieeffiziente-kommune.de |
| Rheinland-Pfalz | ||
| Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung | Förderprogramm für hochenergieffiziente Gebäude (Passivhäuser und Energiegewinngebäude) |
www.unserEner.de www.eor.de, info@eor.de oder unter der Hotline: 0631 - 62403133 (Mo bis Fr 10–12, 14-16 Uhr). |


